Lindhorst. Trockenbau · Innenausbau · Köln
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Stand 01/2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Trockenbau-, Innenausbau- und Sanierungs­leistungen des Lindhorst Trockenbau & Innenausbau, Inhaber Stefan Lindhorst, Subbelrather Straße 214, 50823 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Angebot & Vertragsschluss
  3. Leistungsumfang
  4. Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers
  5. Vergütung & Zahlung
  6. Ausführungs­fristen
  7. Abnahme
  8. Mängelhaftung & Gewährleistung
  9. Haftung
  10. Schlussbestimmungen

§ 1Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Werkverträge zwischen dem Auftragnehmer und gewerblichen wie privaten Auftraggebern über Trockenbau-, Akustik-, Brand­schutz-, Dämm- und Sanierungs­leistungen sowie zugehörige Innenausbau­arbeiten. Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und Teil C in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 2Angebot & Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend bis zur ausdrücklichen Auftrags­annahme. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftrags­bestätigung oder durch Beginn der Leistungs­ausführung zustande. Mengen und Massen werden nach VOB/C aufgemessen, soweit keine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.

Aufmaß-Termine werden vor Ort vereinbart. Bei wesentlichen Änderungen des Bauvorhabens nach Angebotsabgabe erfolgt eine Nachkalkulation.

§ 3Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und dessen Anlagen. Eingeschlossen sind ausschließlich die dort genannten Arbeiten, Materialien und Hilfsleistungen. Nicht eingeschlossen sind insbesondere:

§ 4Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt einen besenreinen, frostfreien Arbeitsraum mit Strom- und Wasseranschluss sowie eine ausreichend dimensionierte Materialzufuhr zur Verfügung. Er gewährt Zugang zur Bau­stelle während der vereinbarten Arbeitszeiten und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.

Verdeckte Mängel des Bauwerks (z. B. Feuchte, statische Schwächen, unbekannte Versorgungs­leitungen) sind nicht Risiko des Auftragnehmers. Entsprechende Nacharbeiten werden separat berechnet.

§ 5Vergütung & Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei größeren Bauvorhaben kann der Auftragnehmer Abschlags­zahlungen entsprechend dem Baufort­schritt verlangen (VOB/B § 16).

Schluss­rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungs­verzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn­pauschalen erhoben.

§ 6Ausführungs­fristen

Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Verbindliche Fertigstellungs­termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei Behinderungen durch Vorgewerke, höhere Gewalt, Lieferengpässe oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängert sich die Ausführungs­frist angemessen.

§ 7Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung gemeinsam vor Ort. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungs­frist.

Werden Teile der Leistung in Benutzung genommen, gelten diese als abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 8Mängelhaftung & Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 4 Jahre ab Abnahme (VOB/B § 13), bei Vereinbarung der BGB-Regelung 5 Jahre. Der Auftragnehmer beseitigt während der Gewährleistungs­frist auftretende Mängel, die auf eine fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, unentgeltlich.

Ausgenommen sind Mängel infolge unsachgemäßer Nutzung, baulicher Veränderungen durch Dritte oder normaler Abnutzung. Schäden an Anschluss­fugen aufgrund normaler Bauwerks­bewegungen sind kein Mangel im Rechtssinn.

§ 9Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflicht­verletzungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertrags­typische, vorhersehbare Schäden beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Die Berufs­haftpflicht­versicherung des Auftragnehmers deckt Sach- und Personen­schäden im üblichen Umfang ab.

§ 10Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.